Stellenbeschreibung Geowissenschaftler / Geoökologe
Über uns:
Das Ing.-Büro Dr. Ruppert & Felder wurde im Jahr 2002 gegründet. Wir sind ein gutachterlich und beratend tätiges Ingenieurbüro in den Bereichen Geotechnik, Baugrunduntersuchung, Altlastenerkundung und Bauwerksuntersuchung.
Unser Büro hat mittlerweile ca. 30 Mitarbeiter, wir verfügen über ein eigenes bodenmechanisches und chemisches Labor, mehrere Raupenbohrgeräte und bearbeiten entsprechend vielfältige, interessante und anspruchsvolle Projekte. Wir bieten gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und eine leistungsgerechte Bezahlung. Wir sind ein gut vernetztes Team von motivierten Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Geowissenschaftler / Geoökologen (m/w/d).
Tätigkeitsbeschreibung:
- Vorbereitung, Koordinierung und Betreuung von Schadstoff- und Altlastenuntersuchungen sowie Haufwerksbeprobungen (Ortstermine mit dem Auftraggeber, Festlegung des Untersuchungsumfangs, Einweisung und Begleitung der Baustoffprüfer)
- Erstellen des Laborprogramms
- Erstellung von Schadstoff- und Altlastengutachten sowie Berichten von Haufwerksbeprobungen
- Selbstständige Projektbearbeitung von der Angebotserstellung bis zur Abrechnung
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Studium (Bachelor / Master / Diplom) im Bereich Geowissenschaften / Geoökologie
- 4 – 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Altlasten, Schadstoffen und Haufwerksbeprobung wären wünschenswert, sind jedoch keine Voraussetzung
- Sachverständiger nach § 18 BBodSchG wäre wünschenswert, ist jedoch keine Voraussetzung
- Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- Unbefristeter Arbeitsplatz
- Leistungsgerechtes Gehalt
- Zusätzliche Benefits und Leistungen
- Sondervergütungen
- Berufliche Weiter- und Fortbildungen
- Möglichkeit für Homeoffice
- Flexible Arbeitszeitmodelle für Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld
- Hohes Maß an persönlicher Verantwortung und Gestaltungsfreiraum